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Weingilde

 

Leininger Terroir

Bechtheim

 

 

225 Jahre Qualitätskultur im Weinbau

 

30. März 1780: In dem rheinhessischen Weinort Bechtheim erfolgt die erste Terroir-Abgrenzung der Weingeschichte

 

 

BECHTHEIM, im März 2005. Die Geschichte des Weinbaus muss vielleicht nicht neu geschrieben, aber in wesentlichen Punkten umgeschrieben werden. Grund ist eine wiederentdeckte Verordnung des Fürstlich Leiningenschen Amtes zu Bechtheim aus dem Jahre 1780, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Terroir-Diskussion als schlichtweg sensationell einzustufen ist. In dem damals unter der Hoheit der Fürsten von Leiningen stehenden Marktflecken geschah erstmals, was heute für alle selbstverständlich ist, denen das Prinzip Klasse statt Masse am Herzen liegt: eine „Bestimmung der zu Weinbergen tauglichen und untauglichen Gegenden und Gewannen“ sowie das strikte Verbot, außerhalb der festgelegten Weinlagen Reben zu pflanzen, „bey fünftzig Gulden unnachlässiger Strafe“.

 

Kernstück der Verordnung, unterzeichnet am 30. März 1780 vom Leiningenschen Amtmann Johann Friedrich Susemihl, ist die penible Auflistung und metergenaue Abgrenzung der erlaubten Weinlagen. Auch dadurch hebt sich die Bechtheimer Verordnung von anderen älteren Versuchen ab, die Rebflächen zu verringern. Diese hatten vorrangig zum Ziel, die Ernährung der Bevölkerung zu sichern, und listeten lediglich die Teile der Gemarkung auf, die dem Ackerbau und der Weidewirtschaft vorbehalten bleiben sollten. „Ohne etwa“, wie Bassermann-Jordan zu Recht festhält, „durch Unterdrückung nur der schlechten Weinberge eine Qualitätkultur zu fördern“.

 

Diese aber war der erklärte Zweck der Terroir Abgrenzung des Amtmanns Susemihl. Mit „äußerstem und gerechtem Missfallen“ hatte der frühe Förderer des Qualitätsweinbaus bemerkt, dass „nicht nur die zum Fruchtbau weit dienlicheren Felder auf eine schändliche Weise missbraucht“, sondern auch, dass von vielen Winzern die „in guten Gegenden gewachsenen Weine vermischt und herabgesetzt“ wurden. Diesem Treiben sollte mit der strikten Beschränkung auf Böden, die „gutes und, nach den Weinlagen abgezogen, kaufmännisches Gewächs“ hervorbringen, „ein für allemal“ der Garaus gemacht werden.

 

„Nach den Weinlagen abgezogen“ – diese, wie nebenbei eingeschobene Bemerkung macht eine weitere Korrektur der Geschichte des Weinbaus erforderlich. Bassermann-Jordan zufolge tauchten Lagennamen als Benennungvon Weinen nicht vor dem 19. Jahrhundert auf: „Die Lagenamen hatten bis dahin nur zur Bezeichnung der Weinberge, nicht aber der Weine gedient.“ Als frühestes Datum nennt die Forschung das Jahr 1802, aus dem 1 Fuder Deidesheimer Geheu dokumentiert ist. Da waren Bechtheimer Lagenweine schon mehr als zwei Jahrzehnte im Handel.

Die Fürstlich Leiningensche Verordung von 1780. „als ein ewig gültiges Gesetze ordentlich zu Papier gebracht“, setzt aber nicht nur neue Daten in der Geschichte des Terroir-Gedankens, sondern korrigiert auch das pauschale Urteil über das Feudalsystem als Verhinderer des Qualitätsweinbaus. Dessen Beginn wird, als positive Folge der Französischen Revolutionskriege, von den Weinhistorikern um das Jahr 1830 angesiedelt. Ein halbes Jahrhundert mithin nach dem segensreichen Wirken des Reichsfürsten Carl Friedrich Wilhelm von Leiningen und seines qualitätsbewussten Bechtheimer Amtmanns Susemihl.

 

Die Neubelebung des Leiningenschen Terroir-Abgrenzung

 

„Welch´ himmlisches Szenario“, schreibt der Moselwinzer Reinhard Löwenstein in seinem Manifest „Vom Öchsle zum Terroir“ aus dem Jahr 2003, „wenn sich der Weinbau wieder auf seine traditionellen Weinberge zurückziehen würde.“ So überirdisch-radikal geht die neugegründete Weingilde „Leininger Terroir Bechtheim“ nicht zu Werke. Die zwanzig Bechtheimer Weingüter, die sich aus Anlass des 225jährigen Jahrestages der Verordnung zusammengeschlossen haben, begnügen sich vorerst damit, die Weine aus den Lagen des historischen Terroirs zum Inbegriff ihrer Qualitätskultur zu machen.

 

Das in Deutschland einmalige Vorhaben stand allerdings vor einem kartographischen Problem: Würde sich der damalige Grenzverlauf auf die heutige Gemarkung übertragen lassen? Einen Lageplan hatte Amtmann Susemihl nicht verfertigt, viele alte Lagennamen waren lange außer Gebrauch, und die Flurbereinigung hatte neue Wege- und Gewässernetze geschaffen. Doch Bechtheim hat nicht nur ein reiches Gemeindearchiv, sondern auch einen Ingenieur für Vermessungswesen zum Bürgermeister. Wolfgang Thomas, lange Jahre im Katasteramt Alzey mit Geodäsie befasst, konnte auf die vollständig vorhandenen Pläne der Kataster-Urvermessung zurückgreifen. Sie war um 1800, in napoleonischer Zeit, begonnen worden, und auf den Grundstücksplänen waren die Weinbergsflächen dankenswerterweise farblich markiert.

 

Blieb die Frage, inwieweit sie mit der Grenzziehung der alten Verordnung übereinstimmten. Denn links des Rheins hatte sich in Deutschland einiges verändert: Die Leininger waren, wie alle Feudalherren, von den Franzosen vertrieben, das Land in Kantone eingeteilt und Bechtheim zum Hauptort des „Canton de Bechtheim“ gemacht worden. Gleichwohl kann mit hinreichender wissenschaftlicher Sicherheit behauptet werden, dass sich die Puzzle-Arbeit des Bürgermeisters Thomas, der das Leininger Terroir aus 95 einzelnen Kartenblättern rekonstruierte, gelohnt hat. Denn Chef der Kantonsverwaltung war von 1797 an niemand anderer als Johann Friedrich Susemihl.

 

Die Neubelebung ihres historischen Terroirs wird von den Bechtheimer Winzern als Quell neuer Schaffensfreude empfunden sowie als nachhaltiger Ansporn zu gemeinsamer Fortentwicklung des Qualitätsweinbaus.

 

 

Um welche Rebsorten es sich dabei handelt, wurde – erraten! – vom Amtmann Susemihl bestimmt: „ Keine anderen Reben als Rieslinge und Traminer...   Wonach sich zu achten!“