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Weingilde
Leininger Terroir
Bechtheim
225
Jahre Qualitätskultur im Weinbau
30. März 1780: In dem
rheinhessischen Weinort Bechtheim erfolgt die erste Terroir-Abgrenzung der
Weingeschichte
BECHTHEIM, im März 2005. Die Geschichte des Weinbaus
muss vielleicht nicht neu geschrieben, aber in wesentlichen Punkten
umgeschrieben werden. Grund ist eine wiederentdeckte Verordnung des
Fürstlich Leiningenschen Amtes zu Bechtheim aus dem Jahre 1780, die vor dem
Hintergrund der gegenwärtigen Terroir-Diskussion als schlichtweg
sensationell einzustufen ist. In dem damals unter der Hoheit der Fürsten
von Leiningen stehenden Marktflecken geschah erstmals, was heute für alle
selbstverständlich ist, denen das Prinzip Klasse statt Masse am Herzen
liegt: eine „Bestimmung der zu Weinbergen tauglichen und untauglichen
Gegenden und Gewannen“ sowie das strikte Verbot, außerhalb der festgelegten
Weinlagen Reben zu pflanzen, „bey fünftzig Gulden unnachlässiger Strafe“.
Kernstück der
Verordnung, unterzeichnet am 30. März 1780 vom Leiningenschen Amtmann
Johann Friedrich Susemihl, ist die penible Auflistung und metergenaue
Abgrenzung der erlaubten Weinlagen. Auch dadurch hebt sich die Bechtheimer
Verordnung von anderen älteren Versuchen ab, die Rebflächen zu verringern.
Diese hatten vorrangig zum Ziel, die Ernährung der Bevölkerung zu sichern,
und listeten lediglich die Teile der Gemarkung auf, die dem Ackerbau und
der Weidewirtschaft vorbehalten bleiben sollten. „Ohne etwa“, wie
Bassermann-Jordan zu Recht festhält, „durch Unterdrückung nur der
schlechten Weinberge eine Qualitätkultur zu fördern“.
Diese aber war der
erklärte Zweck der Terroir Abgrenzung des Amtmanns Susemihl. Mit „äußerstem
und gerechtem Missfallen“ hatte der frühe Förderer des Qualitätsweinbaus
bemerkt, dass „nicht nur die zum Fruchtbau weit dienlicheren Felder auf
eine schändliche Weise missbraucht“, sondern auch, dass von vielen Winzern
die „in guten Gegenden gewachsenen Weine vermischt und herabgesetzt“
wurden. Diesem Treiben sollte mit der strikten Beschränkung auf Böden, die
„gutes und, nach den Weinlagen abgezogen, kaufmännisches Gewächs“ hervorbringen,
„ein für allemal“ der Garaus gemacht werden.
„Nach den Weinlagen
abgezogen“ – diese, wie nebenbei eingeschobene Bemerkung macht eine weitere
Korrektur der Geschichte des Weinbaus erforderlich. Bassermann-Jordan
zufolge tauchten Lagennamen als Benennungvon Weinen nicht vor dem 19.
Jahrhundert auf: „Die Lagenamen hatten bis dahin nur zur Bezeichnung der
Weinberge, nicht aber der Weine gedient.“ Als frühestes Datum nennt die
Forschung das Jahr 1802, aus dem 1 Fuder Deidesheimer Geheu dokumentiert
ist. Da waren Bechtheimer Lagenweine schon mehr als zwei Jahrzehnte im
Handel.
Die Fürstlich
Leiningensche Verordung von 1780. „als ein ewig gültiges Gesetze ordentlich
zu Papier gebracht“, setzt aber nicht nur neue Daten in der Geschichte des
Terroir-Gedankens, sondern korrigiert auch das pauschale Urteil über das
Feudalsystem als Verhinderer des Qualitätsweinbaus. Dessen Beginn wird, als
positive Folge der Französischen Revolutionskriege, von den Weinhistorikern
um das Jahr 1830 angesiedelt. Ein halbes Jahrhundert mithin nach dem
segensreichen Wirken des Reichsfürsten Carl Friedrich Wilhelm von Leiningen
und seines qualitätsbewussten Bechtheimer Amtmanns Susemihl.
Die
Neubelebung des Leiningenschen Terroir-Abgrenzung
„Welch´ himmlisches
Szenario“, schreibt der Moselwinzer Reinhard Löwenstein in seinem Manifest
„Vom Öchsle zum Terroir“ aus dem Jahr 2003, „wenn sich der Weinbau wieder
auf seine traditionellen Weinberge zurückziehen würde.“ So
überirdisch-radikal geht die neugegründete Weingilde „Leininger Terroir
Bechtheim“ nicht zu Werke. Die zwanzig Bechtheimer Weingüter, die sich aus
Anlass des 225jährigen Jahrestages der Verordnung zusammengeschlossen
haben, begnügen sich vorerst damit, die Weine aus den Lagen des
historischen Terroirs zum Inbegriff ihrer Qualitätskultur zu machen.
Das in Deutschland
einmalige Vorhaben stand allerdings vor einem kartographischen Problem:
Würde sich der damalige Grenzverlauf auf die heutige Gemarkung übertragen
lassen? Einen Lageplan hatte Amtmann Susemihl nicht verfertigt, viele alte
Lagennamen waren lange außer Gebrauch, und die Flurbereinigung hatte neue
Wege- und Gewässernetze geschaffen. Doch Bechtheim hat nicht nur ein
reiches Gemeindearchiv, sondern auch einen Ingenieur für Vermessungswesen
zum Bürgermeister. Wolfgang Thomas, lange Jahre im Katasteramt Alzey mit
Geodäsie befasst, konnte auf die vollständig vorhandenen Pläne der
Kataster-Urvermessung zurückgreifen. Sie war um 1800, in napoleonischer
Zeit, begonnen worden, und auf den Grundstücksplänen waren die Weinbergsflächen
dankenswerterweise farblich markiert.
Blieb die Frage,
inwieweit sie mit der Grenzziehung der alten Verordnung übereinstimmten.
Denn links des Rheins hatte sich in Deutschland einiges verändert: Die
Leininger waren, wie alle Feudalherren, von den Franzosen vertrieben, das
Land in Kantone eingeteilt und Bechtheim zum Hauptort des „Canton de
Bechtheim“ gemacht worden. Gleichwohl kann mit hinreichender
wissenschaftlicher Sicherheit behauptet werden, dass sich die Puzzle-Arbeit
des Bürgermeisters Thomas, der das Leininger Terroir aus 95 einzelnen
Kartenblättern rekonstruierte, gelohnt hat. Denn Chef der Kantonsverwaltung
war von 1797 an niemand anderer als Johann Friedrich Susemihl.
Die Neubelebung ihres
historischen Terroirs wird von den Bechtheimer Winzern als Quell neuer
Schaffensfreude empfunden sowie als nachhaltiger Ansporn zu gemeinsamer
Fortentwicklung des Qualitätsweinbaus.
Um welche
Rebsorten es sich dabei handelt, wurde – erraten! – vom Amtmann Susemihl
bestimmt: „
Keine anderen Reben als Rieslinge und Traminer... Wonach sich zu achten!“
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